Prüfung elektrischer Geräte

Seit 1. April 1979 ist die jährlich bzw. 2-jährliche Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben Pflicht (BGUV3).

Dazu gehören alle elektrisch betriebene Elektrogeräte, wie Drucker, PCs und Notebooks, Steckdosenleisten, Bohrmaschinen und auch Kaffemaschinen, Wasserkocher und Fernsehgeräte.

Die Geräte werden mit einem Barcode zur Identifizierung versehen.

Zusätzlich wird eine Scheckliste mit den gemessenen Werten nach Ende der Prüfung übergeben.
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Serviceleistungen

 Wir führen alle sicherheitstechnischen Prüfungen gemäß der BGVA3 durch.

Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind stets für Sie da!

Um Ihnen die bestmögliche Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten zeitnah professionelle Unterstützung. 
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